Informationen zur Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer (MWSt) ist eine allgemeine Verbrauchssteuer. Sie wird ausschliesslich vom Bund erhoben und zwar in folgenden Fällen:
Es kommen folgende Mehrwertsteuersätze zur Anwendung:
Gegenstand der Mehrwertsteuer können nur Umsätze in jenem Gebiet sein, auf das sich die Hoheitsgewalt der Schweizerischen Eidgenossenschaft erstreckt (bis zur Schweizer Landesgrenze). Daneben gelten aber auch ausländische Gebiete als Inland, wenn entsprechende staatsvertragliche Vereinbarungen bestehen.
Steuerpflichtig wird, wer bei Tätigkeit im Inland, folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt:
Ausserdem wird man MWSt-pflichtig, wenn der Dienstleistungsbezug von Unternehmen mit Sitz im Ausland mehr als CHF 10'000.-- im Jahr beträgt.
Vorsteuerabzug
Bei der Mehrwertsteuer handelt es sich um eine Allphasensteuer, das heisst, sie wird auf allen Stufen des Produktions- und Verteilungsprozesses erhoben. Die in der Rechnung für eingekaufte Gegenstände oder Dienstleistungen belastete Steuer wird als Vorsteuer bezeichnet.
Der Vorsteuerabzug verhindert im System der Netto-Allphasensteuer die unerwünschte taxe occulte, oder anders ausgedrückt, die mehrfache Belastung des Verbrauchers mit Umsatzsteuer.
Jede auf dem Einkauf von Gegenständen und Dienstleistungen von Lieferanten oder
Dienstleistungserbringern bezahlte Mehrwertsteuer kann in der Abrechnung mit der Steuerverwaltung von der eigenen geschuldeten Umsatzsteuer als Vorsteuer in Abzug gebracht werden, wenn der Einkauf dieser Leistung zur Erbringung eines eigenen mehrwertsteuerbaren Umsatzes führt.
Prüfung der Mehrwertsteuerpflicht
Für die Frage, ob jemand bei der Mehrwertsteuer steuerpflichtig ist, spielt die Höhe des Umsatzes keine Rolle mehr, jede Person, Einrichtung, Personengesamtheit ohne Rechtsfähigkeit, Anstalt usw. die ein Unternehmen betreibt, ist steuerpflichtig.
Um kleine Unternehmen nicht über Gebühr administrativ zu belasten, sieht das Gesetz vor, dass sie bis zu einer gewissen Umsatzhöhe von der Steuerpflicht befreit sind. Die massgeblichen Grenzen für Umsätze aus steuerbaren Leistungen betragen:
Nicht der MWSt-Pflicht unterstellt sind:
Ebenso von der MWSt ausgenommen ist das ganze Gesundheits- und Sozialwesen, Unterricht, Kultur, Geld- und Kapitalverkehr (nicht aber Vermögensberatung und Inkasso), Versicherung, Vermietung von Wohnungen und der Liegenschaftshandel. Von der MWSt befreit ist der gesamte Waren- und Dienstleistungsexport ins Ausland, sofern der geforderte Nachweis erbracht wird.